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Das Spielen in der Halle ist ab 12.12.2021 unter Einhaltung von Regeln wieder erlaubt!

Kantine leider noch bis 17.12. geschlossen!

Zutritt ausnahmslos nur für 2G!!!! Personen die nicht geimpft bzw. genesen sind haben keinen Zutritt! Zuwiderhandelnde werden angezeigt und haben mit Verwaltungsstrafen zu rechnen!

Der Grüne Pass muss auf Verlangen vorgezeigt werden!

Bitte bei allen Reservierungen sämtliche Personen eintragen. Wenn das online nicht möglich ist, dann bitte die Personen in die Besucherliste vor Ort eintragen!

INDOOR► Indoor-Sportstätten dürfen ab dem 12. Dezember wieder öffnen
► Zum Betreten von Indoor-Sportstätten und Fitnessstudios braucht man einen 2G-Nachweis.
► Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am Weg von/zu Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem eine FFP2-Maske sowie ein 2-Meter-Abstand zu anderen BesucherInnen vorgeschrieben.
► Garderoben, Duschen und Saunen dürfen benutzt werden.
► Das Clubhaus ist ab 17.12 wieder geöffnet
Das Spielen in der Halle ist ab 12.12.2021 unter Einhaltung von Regeln wieder erlaubt!


Diese bundesweiten Rahmenbedingungen gelten ab dem 12. Dezember:


 


Grundregeln   

  • 2G überall außer am Arbeitsort (wegen "Lockdown für Ungeimpfte")
  • FFP2-Pflicht in allen geschlossenen Räumen 

Ausgangsregelung 

  • Generell "Lockdown für Ungeimpfte" 
    • Verlassen des privaten Wohnbereichs unzulässig für Ungeimpfte und nicht Genesene ab 12 Jahren (Ausnahmen: für Ungeimpfte siehe hier; für schulpflichtige Kinder durch Corona-Testpass)
  • Zusätzlich 
    • Sperrstunde für sämtliches Gastgewerbe ab 23:00 Uhr (wobei in der Steiermark die Öffnung der der Gastronomie erst am 17. Dezember 2021 erfolgt)
    • Evaluierung der geschlossenen Nachtgastronomie bis 9. Jänner 2022

Öffentliche Orte  

  • FFP2-Pflicht in geschlossenen Räumen

Verkehrsmittel 

  • 2G in Seilbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffen
  • FFP2-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept für Seil- und Zahnradbahnen, Reisebusse, Ausflugsschiff

Kundenbereiche (Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen + körpernahe Dienstleistungen)  

  • 2G in allen Kundenbereichen von Handel und Dienstleistungen (außer im Handel des täglichen Bedarfs)
  • FFP2-Pflicht
  • COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept

Gastronomie und Beherbergungsbetriebe  

  • Öffnung in der Steiermark erst am 17. Dezember 2021

Sportstätten  

  • Zutritt nur mit 2G
  • FFP2-Pflicht in allgemein zugänglichen Bereichen (während Sport: keine Masken oder Abstandspflicht)
  • Kontaktdatenerhebungen, COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept in nicht-öffentlichen Sportstätten
  • Bei Trainings/Wettkämpfen/Meisterschaftsspielen gelten zusätzlich die Regelungen für Zusammenkünfte

Freizeit- und Kultureinrichtungen  

  • COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept
  • Generelles Verbot von Stehgastronomie
  • Generelles Verbot von Barbetrieb
  • Zutritt nur mit 2G
  • FFP2-Pflicht außer am Sitzplatz
  • Kontaktdatenerhebung
  • Zusammenkünftein Freizeit und Kultur indoor ohne zugewiesene Sitzplätze: 
    • Zutritt nur mit 2G
    • FFP2-Pflicht
    • Höchstgrenze: max 25 Personen 
  • Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen: 
    • Zutritt nur mit 2G
    • FFP2-Pflicht
    • ab 50 Personen: Anzeigepflicht
    • ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
    • Höchstgrenze: max 2000 Personen 
  • Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze: 
    • Zutritt nur mit 2G
    • FFP2-Pflicht
    • ab 50 Personen: Anzeigepflicht
    • ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
    • Höchstgrenze: max 300 Personen 
  • Zusammenkünfte in Freizeit und Kultur outdoor mit zugewiesenen Sitzplätzen: 
    • Zutritt nur mit 2G
    • FFP2-Pflicht
    • Höchstgrenze: max 4000 Personen
    • ab 50 Personen: Anzeigepflicht
    • ab 250 Personen: Bewilligungspflicht

Ort der beruflichen Tätigkeit 

  • 3G am Arbeitsplatz
  • FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz außer bei sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen
  • Homeoffice-Empfehlung

Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe  

  • Generell: 
    • COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept 
  • Mitarbeitende: 
    • 2,5G am Arbeitsplatz (Antigentests nur bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests)
    • FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz außer bei sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen 
  • Besuchende: 
    • Zutritt nur mit 2G+ (grundsätzlich PCR-Tests, Antigentests nur bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests)
    • FFP2-Pflicht
    • Besucherobergrenzen tgl. max. 2 Personen (wie im Lockdown)
    • Kontaktdatenerhebung

Zusammenkünfte   

  • Generell: 
    • Kontaktdatenerhebung
    • COVID-19-Beauftragter +Präventionskonzept
  • Indoor ohne zugewiesene Sitzplätze: 
    • Zutritt nur mit 2G
    • FFP2-Pflicht
    • Höchstgrenze: max. 25 Personen (inkl. Familientreffen, Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern, Weihnachtsfeiern etc.) 
  • Indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen: 
    • Zutritt nur mit 2G
    • FFP2-Pflicht
    • Höchstgrenze: max 2000 Personen
    • ab 50 Personen: Anzeigepflicht
    • ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
  • Outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze: 
    • Zutritt nur mit 2G
    • FFP2-Pflicht
    • Höchstgrenze: max 300 Personen
    • ab 50 Personen: Anzeigepflicht
    • ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
  • Outdoor mit zugewiesenen Sitzplätzen: 
    • Zutritt nur mit 2G
    • FFP2-Pflicht
    • Höchstgrenze: max 4000 Personen
    • ab 50 Personen: Anzeigepflicht
    • ab 250 Personen: Bewilligungspflicht

Gelegenheitsmärkte  

  • Generell: 
    • COVID-19-Beauftragter +Präventionskonzept 
  • Reiner Verkaufsmarkt: 
    • Zutritt nur mit 2G
    • FFP2-Pflicht
    • COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept 
  • Kirtagsähnliche Gelegenheitsmärkte: 
    • Zutritt nur mit 2G
    • FFP2-Pflicht
    • Höchstgrenze: max 300 Personen gleichzeitig
    • ab 50 Personen: Anzeigepflicht
    • ab 250 Personen: Bewilligungspflicht
    • Kontaktdatenerhebung

Sobald detaillierte Informationen vorliegen, werden wir Sie gesondert informieren.

Hinweis: Diese Information erfolgt nach aktuellem Wissensstand. Bis zum Vorliegen der Verordnung können sich noch Änderungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ergeben.

 Der Corona-Infopoint der Wirtschaftskammer liefert Ihnen laufend Updates und umfassende Serviceangebote >> 


User ImageRoman Prenner, 09. Dezember 2021