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Sperre der Anlage ab Montag 12.11.2021

Das Spielen in der Halle bzw. das Betreten der Anlage ist ab Montag leider nicht mehr erlaubt!

Sperre der Anlage ab Montag 12.11.2021

Sportarten und deren Ausübung

 19.11.2021 Was gilt ab 22.11. im Lockdown? 

Die diesbezügliche Verordnung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erlassen. Es ist aber davon auszugehen, dass beim bundesweiten allgemeinen Lockdown ab 22.11. wieder mit folgenden einschränkenden Maßnahmen zu rechnen sein wird:

Generell darf der private Wohnbereich nicht verlassen werden. Ausnahmen sind unter anderem:

  • Der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kindern und Geschwistern) oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird
  • Die Versorgung von Tieren
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist
  • Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
  • Unaufschiebbare Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist

Ebenfalls ausgenommen wird der Spitzensport (ohne Publikum) sein.

Achtung: Die diesbezügliche Verordnung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erlassen. Daher sind die genannten Punkte als unbestätigte Vorabinformation zu sehen. Wir informieren wie gewohnt, sobald die gesetzliche Grundlage vorhanden ist.

User ImageRoman Prenner, 21. November 2021