https://www.oetv.at/news/artikel/d/h-8.html
Zutritt in die Halle und in den Clubraum nur mehr für 2G erlaubt!
Maßnahmen ab Montag, 8.11.2021:
- Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt. Dies gilt für: körpernahen Dienstleistungen, Gastronomie, Nachtgastronomie, Hotellerie und ähnliche Settings, den Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen), Sport, Freizeiteinrichtungenund für Besucher:innen in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen
- Übergangsfrist von 4 Wochen: Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test
- Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig
- Für Veranstaltungen gilt:
- Mehr als 25 Teilnehmer:innen: 2G-Pflicht
- Mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
- Mehr als 250 Teilnehmer:innen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
- Generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken – überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist
- Hochrisikoerlass und damit Ausreisekontrollen fallen weg
- Grüner Pass:
- Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat, Übergangsfrist von drei Wochen
- Für Janssen-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.